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Private Osterfeuer in der Gemeinde Rellingen

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Für die Durchführung von privaten Osterfeuern besteht Anmeldepflicht und besondere Bedingungen.

Das Osterfest steht vor der Tür. Alle öffentlichen Osterfeuer im Kreis Pinneberg sind abgesagt. Für die privaten Osterfeuer gelten wie bereits im Vorjahr strenge Regelungen.

Private Osterfeuer dürfen nur am OSTERSAMSTAG durchgeführt werden, jedoch nur, wenn diese beim Ordnungsamt der Gemeinde Rellingen angemeldet sind. 

Für die private Veranstaltung gelten folgende Bestimmungen:

Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum und privaten Raum zu privaten Zwecken sind abweichend von § 2 Absatz 4 Satz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnungen nur wie folgt zulässig (Kontaktbeschränkungen):
a. von Personen eines gemeinsamen Haushaltes unabhängig von der Personenanzahl
b. von Personen nach Buchstabe a) mit einer Person; Kinder bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres der jeweiligen Haushalte zählen dabei nicht mit

Ferner sind natürlich die immer geltenden Vorschriften, wie das Umschichten des Abfallhaufens vor dem Anzünden, das Ausschließen der Belästigung der Nachbarschaft durch Rauch sowie die Sicherstellung des Brandschutzes einzuhalten.

Die Gemeinde Rellingen weist darauf hin, dass über das Osterwochenende entsprechende Kontrollen stattfinden werden. Das Nichteinhalten der Auflagen ist eine Straftat und wird zur Anzeige gebracht. Außerdem erklärt die Gemeinde, dass gerade in Krisenzeiten die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr nicht durch fahrlässiges Handeln von Einzelnen unnötig belastet werden dürfen.

Anmeldung der Osterfeuer erfolgen bitte telefonisch unter Tel.: 04101/564-142 oder per E-Mail an e.maas@rellingen.de

Für die Anmeldung werden zwingend Vor- und Nachname des Verantwortlichen, die Anschrift, Datum und Uhrzeit des Verbrennens sowie die Handynummer des Verantwortlichen vor Ort benötigt.



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