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Sondernutzungen für Wahlwerbung zur diesjährigen Europawahl

  • Rathaus

Im Rathaus gehen aktuell vermehrt Anfragen ein, auf welcher Grundlage die Genehmigung für die Wahlstände der Parteien für die Europawahl erfolgen. Die Genehmigung erfolgt nach der Satzung der Gemeinde Rellingen über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen und Ortsdurchfahrten vom 01. Dezember 2009. Zudem hat das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport einen Erlass herausgegeben, wo es Hinweise zum Anspruch auf angemessene Wahlwerbung gibt.

Nach dem Erlass haben grundsätzlich alle Parteien und Wählervereinigungen, die für eine Wahl zugelassen sind, Anspruch auf angemessene Wahlwerbung. Die entsprechenden Erlaubnisse werden auf Antrag durch die Gemeinde erteilt. Dabei gibt es kein Ermessen, welche Parteien oder Wählervereinigungen einen Antrag stellen, sondern es im Rahmen der rechtlichen Regelungen eine Erlaubnis zur erteilen.

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