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Überschreitung der 50er Inzidenz: Einschränkungen für Einzelhandel, Freizeit- und Kultureinrichtungen

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Kreis Pinneberg passt Allgemeinverfügung an

Die Landesregierung hat am 19. März 2021 die angekündigten Regelungen für die Verschärfung von Maßnahmen aufgrund der Überschreitung der 50er Inzidenz getroffen. Der Kreis Pinneberg hat auf Grundlage des Erlasses von der Landesregierung eine neue Allgemeinverfügung erlassen. 

Ab dem 22. März 2021 gelten folgende Einschränkungen:

  • Einzelhandel: Kund*innen dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminreservierung betreten. (click & meet).

    Ausgenommen von dieser Regelung sind Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln). Für Einkaufszentren und Outlet-Center mit jeweils mehr als zehn Geschäftslokalen sind geeignete Maßnahmen für die Regelung der Besucherströme und die Einhaltung der Abstandsregeln erforderlich.

  • Freizeit- und Kultureinrichtungen: Innenbereiche dieser Einrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.  

Diese Reglungen gelten bis zum 28. März.

Sollte in dieser Zeit der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten werden, ändert das an der Geltungsdauer nichts. Die Allgemeinverfügung würde dann mit dem kommenden Wochenende auslaufen.  

Bleibt der Inzidenzwert weiterhin über dem Wert von 50, kann die Geltungsdauer verlängert werden.

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