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Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer müssen sich steuerlich erfassen lassen

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Im Falle der Aufnahme einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit sind Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer verpflichtet, sich beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Neugründung steuerlich zu registrieren.

Über einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ sind dem Finanzamt dazu die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse mitzuteilen.

Seit dem 1. Januar 2021 ist die steuerliche Registrierung und Beantragung einer Steuernummer grundsätzlich nur noch online unter http://www.elster.de -> Mein ELSTER unter -> „Formulare & Leistungen“ -> Alle Formulare -> „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ möglich (vgl. BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2020).

Zur Nutzung von „Mein ELSTER" ist bei erstmaliger Anmeldung ein Registrierungsprozess zu durchlaufen, der mit einem sicheren und individuellen ELSTER-Zertifikat abschließt.

Sollten Unternehmensgründer/innen bereits über ein ELSTER-Zertifikat verfügen, so können sie nach dem Login im Portal „Mein ELSTER“ den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln.

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