Volksbegehren zum Schutz des Wassers
Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren
unterstützt werden konnte, endete am 02. März 2020.
Gemäß § 18 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz wird Folgendes
zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers
bekannt gemacht: