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Wahlbekanntmachung

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1. Am 29. Mai 2016 findet in der Gemeinde Rellingen die Wahl des Bürgermeisters statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in 7 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 26. April 2016 bis zum 08. Mai 2016 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Bezeichnung des Bewerbers. Die Wählerin/der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass sie/er auf dem unteren Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, ob sie/er sich für oder gegen den Bewerber ausspricht. Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre/seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5 Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
a) durch Stimmabgabe im genannten Wahlbezirk oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeinde Rellingen, Rathaus, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, abgegeben werden.

6. Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Rellingen, den 26. April 2016
Gemeinde Rellingen, die Gemeindewahlleiterin
gez. Radtke

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