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Weitere Lockerungen in der Bekämpfung des Coronavirus

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Die neuen Regelungen sind seit dem 9. Mai in Kraft.

Seit dem 09. Mai gelten weitere Lockerungen im Kampf gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus. Es dürfen sich nun auch wieder Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Personen, die einem weiteren Haushalt angehören, ist ebenfalls wieder erlaubt.

Klargestellt wird ebenfalls, dass das weiterhin grundsätzlich gültige Kontaktverbot für die Sportausübung auf Sportanlagen im öffentlichen Raum nicht gilt, solange der Sport kontaktfrei ausgeübt wird und der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. 

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