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Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung aus dem Melderegister

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Aufgrund des § 50 Bundesmeldegesetz informiert die Gemeinde Rellingen über die Widerspruchsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner im Zusammenhang mit der Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen.

Die Meldebehörde der Gemeinde Rellingen kann auf Anfrage vor der Wahl des Schleswig-Holsteinischen Landtags, die am 7. Mai 2017 stattfindet, bestimmte Auskünfte über Daten von Wahlberechtigten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen erteilen. Dieser Möglichkeit der Übermittlung von Daten kann widersprochen werden.

Wer vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, stellt einen kurzen schriftlichen Antrag, der nicht begründet werden muss. Der Antrag ist zu richten an die Gemeinde Rellingen, Der Bürgermeister, Bürgerbüro, Postfach 1251, 25453 Rellingen. Entsprechende Antragsformulare und weitere Informationen zum Widerspruchsrecht sind im Bürgerbüro der Gemeinde Rellingen, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, erhältlich.

Rellingen, den 4. November 2016

Gemeinde Rellingen
Der Bürgermeister
gez. Marc Trampe

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