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Datenübermittlung gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz

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Aufgrund § 18 Abs. 7 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I 1342), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften vom 28. April 2011 (BGBl. IS. 678) weist die Gemeinde Rellingen darauf hin, dass…

Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung aus dem Melderegister

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Aufgrund des § 28 Landesmeldegesetz Schleswig-Holstein informiert die Gemeinde Rellingen über die Widerspruchsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner im Zusammenhang mit der Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Bewerberinnen und Bewerbern um das Amt…

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